Die Kosten für die Therapie werden über die Grundversicherung der gesetzlichen Kranken- und Unfallkassen und die Invalidenverisicherung getragen, welche nach Antrag vom Arzt über eine Kostenübernahme der Ergotherapie entscheiden kann. Die ärztliche Verordnung wird von der Ergotherapeutin bei der Krankenkasse eingereicht.