Für Ärzte: Anmeldung Kinderergo

Finanzierung der Ergotherapie

Die Kosten für die Therapie werden über die Grundversicherung der gesetzlichen Kranken- und Unfallkassen und die Invalidenversicherung getragen. Sie kann nach Antrag vom Arzt über eine Kostenübernahme der Ergotherapie entscheiden kann. Die ärztliche Verordnung wird von der Ergotherapeutin bei der Krankenkasse eingereicht.

Private Finanzierung

Alternativ kann eine Finanzierung der Therapie über eine Stiftung geschehen. Zudem ist eine private Finanzierung möglich.

Anmeldung für Ergotherapie

Zusätzlich zur ärztlichen Anmeldung sind wir um Berichte oder Stichworte dankbar, die Sie im unteren Teil der ärztlichen Verordnung einfügen können. Nach Eingang der ärztlichen Verordnung werden die Patienten von uns telefonisch benachrichtigt und über die Aufnahme informiert. Bei einer Anmeldung unter der Diagnose ICD 10 F 82, benötigen wir zusätzlich das Score Blatt F 82.

Gängige Diagnosen

Für Pädiatrie: Nach ICD 10 F 82 & F 90 ADHS, ADS, ADHS, Cerebrale Behinderungen, Mehrfachbehinderungen, ASS (Autismusspektrumsstörungen)
Für Handtherapie: siehe auch Indikationen unter Handergotherapie

Standardisierte Tests und Abklärungen die wir anbieten

  • ATK (Abzeichen Test für Kinder)
  • BHK (Erfassung des Schriftbilds)
  • M-ABC 2 (movement assessment battery of children)
  • ET 6-6 (Entwicklungstest für Kinder vom 6. Lebensmonat bis zum 6. Lebensjahr)
  • FEW ® 2 (Frostig Test für Visuomotorische Wahrnehmung für Kinder)
  • FEW ® JE (Frostig Test für Visuomotorische Wahrnehmung für Jugendliche und Erwachsene)
  • HDT (Handdominanz Test)
  • Klinische Beobachtungen nach J. Ayres (sensorische Integration)
  • Zeichentests
  • Zürcher Neuromotorik Test